Zahnärztliche Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Die in diesem Jahr stark gestiegene und noch steigende Zahl der Asylsuchenden und Flüchtlinge spiegelt sich täglich in der Berichterstattung der Medien. Sie ist eine Herausforderung für staatliche Institutionen und Bürger, vor allem aber für die Asylsuchenden und Flüchtlinge selbst.
Wir Zahnärzte sehen uns generell der Menschlichkeit und Ethik sowie der medizinischen Versorgung erkrankter Personen verpflichtet und möchten in unseren Praxen professionell helfen. Oft ist dies jedoch nicht einfach, weil durch Sprachbarrieren eine Verständigung kaum möglich ist. Das betrifft die Erhebung der Anamnese, aber auch die Vermittlung der notwendigen Behandlung, die Aufklärung und die darauf basierende Einwilligung des Patienten. Weil die Leistungsträger – in der Regel die Gemeinden oder in Vertretung die gesetzlichen Krankenkassen – zudem nur Behandlungen „akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ übernehmen, muss auch dies beachtet und gegebenenfalls den Patienten und/oder Begleitpersonen vermittelt werden.
Um diese Herausforderung besser meistern zu können, haben die Zahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe einige Informationen zusammengestellt.
Unsere Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen) hat am 28.08.2015 eine Rahmenvereinbarung mit acht gesetzlichen Krankenkassen unterzeichnet, nach der Flüchtlinge zukünftig einen GKV-Nachweis („G-Karte NRW“) erhalten können. Damit würde ein direkter Arztbesuch möglich, ohne das bisherige Genehmigungsprozedere bei den Behörden durchlaufen zu müssen. Allerdings kann die mit der AOK NordWest, der AOK Rheinland/Hamburg, der Novitas BKK, der Knappschaft, der DAK Gesundheit, der Techniker Krankenkasse und der Barmer GEK getroffene Absprache aus technischen Gründen erst zu Beginn des Jahres 2016 umgesetzt werden. Darüber hinaus kann jede Gemeinde eigenverantwortlich entscheiden, ob sie eine G-Karte herausgibt oder den bisherigen Abrechnungsweg beibehält. Es ist mit parallelen Abrechnungswegen zu rechnen.
Informationen für Asylbewerber in 16 Sprachen
Diese Materialien werden den Einrichtungen zur Aushändigung an Asylbewerber bei der dringenden Notwendigkeit einer Zahnbehandlung in deren jeweiliger Muttersprache zur Verfügung gestellt.
Deutsch
Anschreiben Patienten
Albanisch
Anschreiben Patienten
Englisch
Anschreiben Patienten
Französisch
Anschreiben Patienten
Hocharabisch
Anschreiben Patienten
Kroatisch
Anschreiben Patienten
Kurdisch-kurmandschi
Anschreiben Patienten
Kurdisch-sorani
Anschreiben Patienten
Kurdisch-zazza
Anschreiben Patienten
Mazedonisch
Anschreiben Patienten
Montenegrinisch
Anschreiben Patienten
Persisch
Anschreiben Patienten
Romani
Anschreiben Patienten
Serbisch
Anschreiben Patienten
Türkisch
Anschreiben Patienten
Usbekisch
Anschreiben Patienten
Fragebogen zur Notfallbehandlung bei Sprachbarriere in 16 Sprachen
Hilfestellung für Behandlungssituationen, bei denen eine Verständigung mit dem Patienten kaum möglich ist, eine Verzögerung der Behandlung aber zahnmedizinisch nicht mehr vertretbar bzw. dem Patienten nicht zumutbar ist.
Deutsch
Fragebogen
Albanisch
Fragebogen
Englisch
Fragebogen
Französisch
Fragebogen
Hocharabisch
Fragebogen
Kroatisch
Fragebogen
Kurdisch-kurmandschi
Fragebogen
Kurdisch-sorani
Fragebogen
Kurdisch-zazza
Fragebogen
Mazedonisch
Fragebogen
Montenegrinisch
Fragebogen
Persisch
Fragebogen
Romani
Fragebogen
Serbisch
Fragebogen
Türkisch
Fragebogen
Usbekisch
Fragebogen
Patientenerhebungsbogen für Asylbewerber in 16 Sprachen
Hilfestellung für Behandlungssituationen, bei denen eine Verständigung mit dem Patienten kaum möglich ist, eine Verzögerung der Behandlung aber zahnmedizinisch nicht mehr vertretbar bzw. dem Patienten nicht zumutbar ist.